Energieausweis

Energieausweis

Seit 01.01.2009 ist für den Verkauf oder Vermietung eines Objektes, egal ob Wohngebäude oder Nichtwohngebäude (Büro, Verkaufsstätten, Schulen, etc.) die Vorlage eines Energieausweises erforderlich. Ebenso ist der Energieausweis ein fixer Bestandteil in allen Bauordnungen, sodass dieser auch bei fast jedem Bauansuchen erforderlich ist. Auch beim Ansuchen einer Wohnbauförderung ist in den meisten Fällen die Vorlage eines Energieausweises nötig.

Wozu dient der Energieausweis?

Der Energieausweis beschreibt die Energieeffizienz des Objektes in kWh pro Jahr und m² Bruttogeschoßfläche. Er soll ein Werkzeug zur Klassifizierung und Vergleichbarkeit von Immobilen darstellen.

Vereinfacht gesagt, soll der Energieausweis den Treibstoffverbrauch wie bei einem Auto beschreiben.

Damit Gebäude vergleichbar werden, schreibt die ÖNORM bei der Berechnung ein Referenzklima und ein Normnutzungsverhalten (Raumtemperatur 20°) vor. Daher ist das Ergebnis des Energieausweises oft abweichend vom tatsächlichen Energieverbrauch (Brennstoffverbrauch) des Nutzers.

Für die Erstellung eines Energieausweises sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Grundrisse und Schnitte des Gebäudes
  • Angaben zur Warmwassererzeugung
  • Angaben zur Heiztechnik
  • Angaben zur solaren Wärmeerzeugung
  • Angaben zur Photovoltaik

Da die Pläne oft nicht alle oben angeführten Informationen enthalten oder z.B. Wärmedämmungen nachträglich aufgebracht wurden, ist eine Besichtigung und Dokumentation unumgänglich.

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