Bauausführung

Bauausführung

Die Bauausführung folgt im Bauprozess auf die Bauplanung. Sie beginnt mit dem Tage der ersten, der Errichtung dienenden Tätigkeit auf der Baustelle. Der „erste Spatenstich“ oder die Grundsteinlegung ist ein symbolischer Beginn, welcher meist nach tatsächlichem Baubeginn erfolgt.

Formalrechtlich muß jedoch der Baubeginn drei Tage vor Beginn der Bautätigkeit auf der Baustelle bei der zuständigen Baubehörde gemeldet werden (gilt für Wien). Meist sind noch weitere Formalitäten wie die Bekanntgabe eines Prüfingenieur, Meldung an das Arbeitsinspektorat, Bekanntgabe eines Baustellenkoordinators etc. erforderlich. Die erforderlichen Unterlagen sind im Baubescheid angeführt und sind teilweise vom Bauherrn als auch von der Baufirma zu erstellen.

Die Bauausführung findet auf der Baustelle statt. Dazu gehören alle auf dem Baugrundstück oder in seiner unmittelbaren Umgebung befindlichen Flächen, auf denen Bauarbeiten durchgeführt oder Materialien gelagert werden. Die Bauausführung wird von Bauarbeitern und Handwerkern mithilfe von Werkzeugen und Baumaschinen durchgeführt. Die Handwerker sind meist in Gewerken organisiert, die Bauausführung wird von der Bauleitung oder einem Polier geleitet und koordiniert. Für die Einhaltung der Richtlinien des Arbeitsschutzes ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zuständig. Der Fortschritt der Bauausführung wird in einem Bautagebuch dokumentiert.

 Folgende Bauleistungen können wir für sie durchführen:

  • Wohnungssanierungen/Badezimmereinbau
  • Wohnungszusammenlegungen
  • Aufzugseinbau
  • Dachgeschossausbau
  • Aufstockungen
  • Einfamilienhaus (Neu-, Zu- und Umbau)
  • Klein- und Kleinstreparaturen
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