Betriebsanlagengenehmigung

Betriebsanlagengenehmigung

Die Gewerbeordnung sieht vor, dass vor der Eröffnung eines Gewerbebetriebes (Gastronomie, Baufirma, etc.) das Betriebsgebäude mit seinen betrieblichen Einrichtungen und Anlagen von der Gewerbebehörde bewilligt werden muss.

Im Zuge des Bewilligungsverfahren wird der Betrieb auf die Einhaltung sämtlicher Gesetze und Vorschriften (Lärm, Emmissionen) geprüft. Es werden auch alle Anrainer (Nachbarn) zu diesen Verfahren geladen, sodass im Vorfeld sämtliche negativen Einflüsse die auf die Anrainer einwirken könnten, durch Auflagen der Behörde reduziert oder vermieden werden.

Für das Bewilligungsverfahren ist eine Vielzahl von Unterlagen zu erstellen, wie z.B.:

  • Lageplan
  • Betriebsbeschreibung
  • Plan vom Betriebsobjekt mit allen Einrichtungsgegenständen und Anlagen
  • Grundbuchsauszug
  • Abfallwirtschaftskonzept
  • Fluchtwege
  • Notbeleuchtung
  • Brandschutzkonzept
  • Lärmgutachten

Alle Unterlagen sind in vierfacher Ausfertigung dem Magistrat bzw. der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu übermitteln.

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